
Das ATP (Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel) ist das zentrale internationale Regelwerk für den temperaturüberwachten Lebensmitteltransport. Aber was genau regelt es, welche Anforderungen stellt es an Fahrzeuge und Unternehmen – und wie unterscheidet es sich von der GDP für Arzneimittel? Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe ein.
Das ATP-Abkommen von 1970 (fortlaufend aktualisiert) legt fest, welche technischen Standards Kühltransportfahrzeuge erfüllen müssen und welche Temperaturen für verschiedene Lebensmittelkategorien einzuhalten sind. Es gilt für alle grenzüberschreitenden Transporte leicht verderblicher Lebensmittel zwischen den Vertragsstaaten. Verwaltet wird das Abkommen von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), der heute weit über 50 Staaten angehören.
Während sich die GDP auf Arzneimittel konzentriert, adressiert das ATP ausschließlich Lebensmittel. Beide Regelwerke verfolgen jedoch dasselbe Grundprinzip: eine durchgängige, nachweisbare Temperaturführung.
Das ATP definiert verschiedene Fahrzeugklassen nach ihren Isolations- und Kühleigenschaften. Jede Klasse wird durch ein Kennzeichen am Fahrzeug ausgewiesen:
Für den Transport von Tiefkühlkost bei −18 Grad Celsius sind Fahrzeuge der Klasse FRC erforderlich, die bei einer Außentemperatur von 30 Grad Celsius eine Innentemperatur von −20 Grad Celsius erreichen und halten können. Für den empfindlichen Frischebereich zwischen 0 und +7 Grad Celsius genügt häufig bereits eine Klasse FNA – die Wahl richtet sich nach Ware, Strecke und Jahreszeit.
Die Zuordnung zu einer Klasse erfolgt nicht durch den Halter selbst, sondern durch eine Prüfung des Fahrzeugaufbaus. Geprüft werden vor allem der Wärmedurchgangskoeffizient (K-Wert) der Isolierung sowie die Leistungsfähigkeit der Kältemaschine. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht festgehalten und durch ein ATP-Kennzeichen am Aufbau sichtbar gemacht.
Kühltransportunternehmen müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge über gültige ATP-Bescheinigungen verfügen. Diese werden nach einer Prüfung in einer zugelassenen Prüfstation ausgestellt und sind in der Regel sechs Jahre gültig. Nach Ablauf ist eine erneute Prüfung erforderlich; nach etwa der Hälfte der Laufzeit kann eine vereinfachte Nachüberprüfung genügen. Fehlt eine gültige Bescheinigung, drohen bei grenzüberschreitenden Fahrten Kontrollen, Bußgelder und im Extremfall die Untersagung der Weiterfahrt.
Auch Verlader tragen Verantwortung: Sie sollten die passende Fahrzeugklasse vorgeben und im Zweifel den Nachweis anfordern. Wer temperaturkritische Ware verschickt, ist gut beraten, die ATP-Klasse bereits bei der Beauftragung schriftlich festzuhalten.
Für grenzüberschreitende Lebensmitteltransporte organisiert ThermoSped den Einsatz von Fahrzeugen mit gültiger ATP-Bescheinigung und arbeitet dafür mit GDP-zertifizierten Partnern zusammen. Weitere Informationen zu den zugrunde liegenden Qualitätsstandards finden Sie auf unserer Seite zum GDP-Transport.
ATP und GDP werden häufig verwechselt, adressieren aber unterschiedliche Warenwelten. Das ATP ist ein völkerrechtliches Abkommen für Lebensmittel und definiert vor allem technische Fahrzeuganforderungen. Die GDP hingegen ist ein EU-Leitfaden für Arzneimittel und stellt zusätzlich umfangreiche organisatorische Anforderungen – etwa an Qualitätsmanagement, Schulung und Abweichungsmanagement. Wer beides transportiert, muss beide Regelwerke bedienen; sie schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander.
Die in Kältemaschinen eingesetzten Kältemittel stehen zunehmend im Fokus der europäischen F-Gase-Verordnung. Ältere Mittel mit hohem Treibhauspotenzial werden schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt. Für Transportunternehmen bedeutet das: Bei der Fahrzeugbeschaffung lohnt der Blick auf das eingesetzte Kältemittel – auch mit Blick auf künftige regulatorische Anforderungen und Betriebskosten.
Diese Fehler lassen sich mit sorgfältiger Planung und klarer Kommunikation zwischen Verlader und Transporteur zuverlässig vermeiden.
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist es sinnvoll, die Anforderungen des strengsten beteiligten Landes zugrunde zu legen. So vermeiden Verlader böse Überraschungen bei Kontrollen und stellen sicher, dass die Ware in jedem Transitland regelkonform bewegt wird.
Das ATP regelt grenzüberschreitende Transporte zwischen Vertragsstaaten. Viele Länder – darunter Deutschland – wenden vergleichbare Anforderungen jedoch auch im nationalen Verkehr an, sodass ATP-konforme Fahrzeuge auch innerdeutsch der Standard sind.
In der Regel sechs Jahre. Danach ist eine erneute Prüfung nötig; nach etwa drei Jahren kann eine vereinfachte Zwischenprüfung ausreichen, um die Klasse zu bestätigen.
Für Tiefkühlkost bei −18 °C ist die Klasse FRC erforderlich. Sie garantiert, dass das Fahrzeug auch bei hohen Außentemperaturen ausreichend Kälteleistung bereitstellt.
Die Bescheinigung wird nach einer technischen Prüfung des Fahrzeugaufbaus in einer staatlich zugelassenen Prüfstation ausgestellt. Geprüft werden vor allem die Isolierung (K-Wert) und die Leistung der Kältemaschine. Das Ergebnis wird durch ein Kennzeichen am Aufbau sichtbar gemacht.